Die Übertrittsregelungen

Regelung des Übertritts von der Grundschule  an ein Gymnasium oder an eine Realschule nach § 6 GrSO:

  • Alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 4 öffentlicher oder staatlich anerkannter Grundschulen erhalten am ersten Unterrichtstag des Monats Mai ein Übertrittszeugnis.

Am letzten Unterrichtstag der zweiten vollen Unterrichtswoche des Monats Januar erhalten die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 4 eine Zwischeninformation zum Leistungsstand, die die Jahresfortgangsnoten in allen Fächern enthält.

 

Die Eignung für den Bildungsweg

  • Gymnasium in der Jahrgangsstufe 4 liegt vor, wenn die Gesamtdurchschnittsnote mindestens 2,33 beträgt.
  • Realschule in der Jahrgangsstufe 4 liegt vor, wenn die Gesamtdurchschnittsnote mindestens 2,66 beträgt.

Weitere Informationen bietet die Übersicht zum Übertritt (PDF)