Für die Schulanmeldung 2023/24 gelten folgende Regelungen:

Die Schuleinschreibung findet am 14. und 15.  März 2023 nachmittags statt. Sie erhalten einen Termin von uns. Wenn Sie den zugeteilten Termin nicht wahrnehmen können, mailen Sie uns bitte.
Sie müssen mit Ihrem Kind auch zur Schuleinschreibung kommen, wenn Sie den Korridor nutzen wollen oder eine Zurückstellung wünschen.

Melden Sie sich bitte auch, wenn Ihr Kind vorzeitig eigeschult werden soll!

Anzumelden sind alle Kinder, die im kommenden Schuljahr erstmals schulpflichtig werden. Schulpflichtig werden alle Kinder, die (ungeachtet ihrer Nationalität) ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Bayern haben und spätestens am 30. September 2017 geboren sind.

Es gibt einen Einschulungskorridor für die Kinder, die zwischen dem 1. Juli 2017 und dem 30. September 2017 geboren sind. Hier entscheiden die Erziehungsberechtigten (nach Beratung von Kindergarten/Schule), ob sie einschulen wollen. Diese Kinder werden nicht zurückgestellt, sondern die Schulpflicht wird um ein Jahr verschoben. Dazu erhalten Sie von der Schule ein Schreiben, auf dem Sie Ihre Entscheidung ankreuzen und spätestens bis zum 11. April 2023 bei der Schule abgeben.

Die Pflicht zur Anmeldung besteht auch dann, wenn bei den Erziehungsberechtigten die Absicht besteht, ihr Kind vom Besuch der Grundschule zurückstellen zu lassen. Anträge zur Zurückstellung bekommen Sieab Ende Februar  im Sekretariat zu den Öffnungszeiten..

Anzumelden sind ferner alle Kinder, die im vorigen Jahr vom Besuch der Grundschule zurückgestellt worden sind. Der Zurückstellungsbescheid ist dabei vorzulegen.

Ebenso sind alle Korridorkinder, die im letzten Jahr den Einschulungskorridor genutzt haben, erneut anzumelden.

Kinder, die im Oktober, November oder Dezember 2017 geboren sind, können auf Antrag der Eltern als schulpflichtig aufgenommen werden. Die Prüfung der Schulfähigkeit erfolgt nur im Zweifelsfall.

Regelung: „auf Antrag schulpflichtig“ mit Gutachten: Kinder, die ab dem 01. Januar 2018 geboren sind, können ebenfalls aufgenommen werden. Dabei ist jedoch ein schulpsychologisches Gutachten erforderlich.

Die Kinder müssen an der öffentlichen Grundschule angemeldet werden, in deren Sprengel sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Das gilt auch dann, wenn die Erziehungsberechtigten die Genehmigung eines Gastschulverhältnisses beantragen wollen.

Wir brauchen folgende Unterlagen:

  • eine Geburtsurkunde Ihres Kindes bzw. das Familienstammbuch
  •  Früherkennungsuntersuchung U9
  • Nachweis der Personensorgeberechtigung (soweit erforderlich)
  • ggf. das Infoblatt „Informationen für die Grundschule“ (Diesen Bogen füllen Sie vorab mit der Erzieherin im Kindergarten aus.) 
  • Nachweis Masernschutz: Impfpass oder Nachweis vom Gesundheitsamt oder Imunitätsbestätigung vom Arzt